Angebot

Sie bemerken bei sich oder einer nahe stehenden Person Anzeichen für eine Suchtentstehung oder -verhalten? Sucht erschwert ein selbstbestimmtes Leben.

Wir unterstützen Menschen darin, ihre Verhaltensweisen zu erkennen, zu verstehen und zu verändern.

Wir beraten und begleiten suchtgefährdete und -kranke Menschen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen jeden Alters. Nach Möglichkeit oder Notwendigkeit beziehen wir das soziale Umfeld (PartnerIn, Familie, Bekannte, Arbeitgeber, Schulen, Behörden oder Sozialdienste) in den Beratungsprozess ein.

Online-Beratung BZBplus - Kanton Aargau

Suchtsubstanzen

Alkohol

Alkohol

Tabak

Tabak

Nikotinhaltige Produkte

Nikotinhaltige Produkte

Medikamente

Medikamente

Cannabis

Cannabis

Kokain

Kokain

Heroin

Heroin

Ecstasy-MDMA

Ecstasy/MDMA

Amphetamine

Amphetamine

Halluzinogene

Halluzinogene

weitere Substanzen

weitere Substanzen

Verhaltenssüchte

Essstörungen

Essstörungen

Glücksspielsucht

Glücksspielsucht

Computerspielsucht

Computerspielsucht

Onlinesucht

Onlinesucht

Kaufsucht

Kaufsucht

Sexsucht

Sexsucht

Die Suchtberatungen finden als Einzel-, Paar- oder Familienberatungen statt. Daneben bieten wir auch geleitete Gesprächsgruppen für Betroffene und Angehörige an. Unsere Dienstleistungen sind für KlientInnen aus dem Kanton Aargau kostenlos. Wir unterstehen der Schweigepflicht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir sind auch Online für Sie da.

Offene Suchtsprechstunde, auch telefonisch

Die offene Suchtsprechstunde (jeden Dienstag zwischen 12 bis 13 Uhr) ist ein niederschwelliges Angebot für Menschen, die sich zunächst nur informieren wollen. Wir unterstützen beim Einschätzen der aktuellen Situation und bieten Ideen für das weiteres Vorgehen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Sie können anrufen oder direkt vorbei kommen. Alles Besprochene wird vertraulich behandelt.
Das Angebot ist kostenlos.  Wir stehen auch telefonisch während unserer Öffnungszeiten für eine erste Kontaktaufnahme zur Verfügung. FLYER

Telefonische Kurzberatung

Gerne können Sie auch telefonisch anonym und ohne Voranmeldung eine telefonische Kurzberatung erhalten.

Kontrollierter Konsum

Abstinenz stellt für manche Menschen den geeignetsten Weg dar, um ihren Suchtmittelkonsum nachhaltig in den in den Griff zu bekommen. Für andere ist das jedoch nicht die einzige Möglichkeit. Sie haben den Wunsch, weniger und vor allem risikoarmer zu konsumieren. Unter kontrolliertem Konsum verstehen wir das Angebot zur fachlich begleiteten Konsumreduktion von Alkohol und/oder anderen Substanzen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele Schritt für Schritt zu erreichen. Im Fokus stehen Ihre Bedürfnisse und Entscheide. Wir setzen gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Konsumziele fest und unterstützen Sie bei der Zielerreichung. Das unverbindlichen Erstgespräch dient der Klärung Ihrer Anliegen und Fragen. Wir informieren Sie über unser Angebot, und zeigen Ihnen gerne auch alternative Behandlungsmöglichkeiten auf.

Wir bieten unter anderem auch im Rahmen des Konsumreduktionsprogramms kT/KISS die Möglichkeit an, sich im Einzel- oder Gruppensetting mit dem  Alkohol- oder Drogenkonsum auseinanderzusetzen. PDF 

Gruppen

  • Geführte Gesprächsgruppe für Männer und Frauen mit einer Alkohol-, Medikamenten-, Drogen-abhängigkeit und/oder einer Verhaltenssucht. PDF
  • Konsumreduktionsprogramm kT/KISS: Änderung des Alkohol- oder Drogenkonsums in 3 Monaten. PDF 

Ambulante Massnahmen

Wenn das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau verfügt, dass eine Person zu einer ambulanten Behandlung im Beratungszentrum Baden verpflichtet wird, übernimmt das BZBplus die ambulante fachliche Begleitung der betroffenen Person. Die Vollzugsbehörde überprüft mindestens einmal jährlich, ob die ambulante Behandlung fortgesetzt werden soll oder aufzuheben ist. Bei Erreichen der gesetzlichen Höchstdauer wird die Aufhebung geprüft. Für diese periodische Prüfung hat das BZBplus einen ausführlichen Therapieverlaufsbericht, verbunden mit einem Antrag zu verfassen. Zielsetzung der Behandlung ist es, die Rückfallgefahr zu senken und weitere Straftaten soweit möglich zu verhindern. Während der Beratung ist das BZBplus zuständig für:

  • Die Durchführung psychosozialer und therapeutischer Behandlungen
  • Die Umsetzung des individuellen Behandlungsplanes
  • Die Förderung der sozialen, und beruflichen Integration
  • Die Mitwirkung von interdisziplinären Standortbestimmungen

Schadensminderung

Im BZBplus können im Rahmen der Schadensminderung Spritzensets, Spritzen und Spritzennadeln für Konsumenten mit intravenösem Gebrauch bezogen werden. Gebrauchtes Material kann bei uns wieder abgegeben werden. Zusätzlich ist es jederzeit möglich, auch via Spritzenautomat in der Bahnhofstrasse 36 in 5400 Baden Spritzensets zu beziehen. 

Ambulanter Alkoholentzug

 

Wir bieten im Rahmen der Integrierten Suchtbehandlung im BZBplus einen qualifizierten ambulanten Alkoholentzug an. Das Vorgehen hat sich bewährt und ist wirksam.

Wie muss ich mir den ambulanten Entzug vorstellen?

  • Ein ambulanter Entzug dauert meistens eine Woche. In dieser Zeit können Sie zu Hause wohnen und weiterhin etwa 50% arbeiten.
  • Täglich haben Sie ein Gespräch mit dem Arzt (PDAG) vorort und Sie werden von einer Fachperson aus der Suchtberatung begleitet.
  • Sofern nötig, erhalten Sie auch medikamentöse Unterstützung. Wir arbeiten gerne auch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt zusammen.

Was passiert nach dem körperlichen Entzug?

  • Nach Beendigung der Entzugsbehandlung entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob und welche weiteren Angebote für Sie sinnvoll sind. 
  • Wir bieten Ihnen regelmässige Stützgespräche und weitergehende Therapie an.

Melden Sie sich zu einem unverbindlichen Informationsgespräch an. 

Atemlufttest

Es gibt Situationen, in denen ein Atemlufttest sinnvoll oder notwendig ist:

  • Zur Kontrolle der Abstinenzeinhaltung
  • In der Überbrückungszeit vor stationären Therapien, da ein Eintritt nur nüchtern möglich ist
  • Um den Verlauf des Alkoholkonsums beobachten zu können.

Atemlufttests werden auf freiwilliger Basis durchgeführt, es sei denn, es handelt sich um eine gesetzliche Massnahme oder Anordnung von Institutionen, Behörden oder Hausärzten.

Kooperation

BZBplus arbeitet mit verschiedenen Institutionen in enger Kooperation. Kooperationsvereinbarung regeln die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Institutionen und dem Beratungszentrum.

Mit folgenden Institutionen sind wir zu folgenden Themen in einer Kooperation:

Aargauische Stiftung für Suchthilfe (ags)

  • Spielsuchtberatung
  • Sucht & Familie

ags, Jugendanwaltschaft Aargau, Forschungszentrum für Rehabilitations- und Gesundheitspsychologie der Uni Fribourg

  • Behandlung von Jugendlichen mit einem Cannabis Delikt

Das BZBplus arbeitet vernetzt. Wir sehen uns als einen Teil in der Suchtarbeit. Vernetzung mit Institutionen, Fachpersonen, Verbänden sowie Behörden gehört zum Selbstverständnis unserer Organisation.

Integrierte Suchtbehandlung Aargau

Das BZBplus ist Teil einer Kooperation, der  Integrierten Suchtbehandlung Aargau. Ergänzend zu unserem  psychosozialen Beratungsangebot arbeitet ein spezialisierter Arzt der Psychiatrischen Dienste Aargau PDAG zu 50% sowie eine delegierte Psychotherapeutin im dritten Stock unserer Einrichtung.

Wie können Sie von diesem Angebot profitieren?
Das Angebot vereint die Vorteile der psychosozialen Suchtberatung mit der Suchtmedizin. Beispielsweise können Sie im Laufe der Beratung den Wunsch haben, sich zusätzlich medizinisch abklären und/oder behandeln zu lassen. Wir können Ihnen schnell, unbürokratisch und innerhalb unserer Räumlichkeiten einen Termin beim Arzt organisieren.

Wie Ihre weitere Begleitung aussieht, bestimmen Sie gemeinsam mit dem Arzt und Ihrem Berater / Ihrer Beraterin. Sie können sich beraten und behandeln lassen oder nur eine der Disziplinen in Anspruch nehmen. Wenn aus unserer fachlicher Sicht eine psychiatrische Abklärung angezeigt ist, bei Indikation oder bei der Einstellung / Verschreibung von Medikamenten oder eine psychiatrische Behandlung sinnvoll erscheint, bespricht Ihre Beraterin / Ihr Berater eine mögliche Überweisung zum Suchtmediziner im Haus. Sie bleiben dabei frei in Ihrer Wahl.

Ziel unseres Angebotes ist es, noch besser auf Ihre Bedürfnisse reagieren zu können. Die Kosten der psychosozialen Beratung im BZBplus bleiben für Sie weiterhin kostenlos, eine Behandlung beim Arzt wird über die Krankenkasse abgerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf:  http://www.integriertesuchtbehandlungaargau.ch

Melden Sie sich jetzt.
Wir haben ein offenes Ohr.

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